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   BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58   

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https://dejure.org/1958,6483
BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58 (https://dejure.org/1958,6483)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1958 - 1 StR 223/58 (https://dejure.org/1958,6483)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1958 - 1 StR 223/58 (https://dejure.org/1958,6483)
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  • BGH, 19.05.1953 - 1 StR 765/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
    Die Übereinstimmung der "Tat" im Sinne des Eröffnungsbeschlusses - wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt - und im Sinne des Urteils ist gewahrt solange beiden derselbe geschichtliche Vorgang zugrunde liegt (BGH 1 StR 710/52 vom 13. Oktober 1953 bei Dallinger MDR 1954, 17).

    Die Wechselbeziehung zwischen dem Begriff der "Tat" im Sinne des § 264 StPO und dem Verbrauch der Strafklage (Art. 103 Abs. 3 GG) zwingt zu der hier vertretenen weiten Auslegung des § 264 StPO (vgl. auch BGH 3 StR 749/52 vom 1. Oktober 1953 bei Dallinger MDR 1954, 17).

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
    § 259 StPO setzt ein einverständliches Zusammenwirken des Hehlers und des Diebes (oder sonstigen Vortäters) voraus (BGHSt 7, 134, 137).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
    Die Übereinstimmung der "Tat" im Sinne des Eröffnungsbeschlusses - wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt - und im Sinne des Urteils ist gewahrt solange beiden derselbe geschichtliche Vorgang zugrunde liegt (BGH 1 StR 710/52 vom 13. Oktober 1953 bei Dallinger MDR 1954, 17).
  • RG, 19.12.1918 - I 615/18

    Zur Frage des Gewahrsams an versteckten Sachen.

    Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
    Dann würde es also an dem Merkmal des vom Vortäter abgeleiteten Besitzes fehlen und nur eine Verurteilung wegen Diebstahls (vgl. RGSt 53, 175) oder Unterschlagung in Frage kommen.
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