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BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 19.05.1953 - 1 StR 765/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
Die Übereinstimmung der "Tat" im Sinne des Eröffnungsbeschlusses - wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt - und im Sinne des Urteils ist gewahrt solange beiden derselbe geschichtliche Vorgang zugrunde liegt (BGH 1 StR 710/52 vom 13. Oktober 1953 bei Dallinger MDR 1954, 17).Die Wechselbeziehung zwischen dem Begriff der "Tat" im Sinne des § 264 StPO und dem Verbrauch der Strafklage (Art. 103 Abs. 3 GG) zwingt zu der hier vertretenen weiten Auslegung des § 264 StPO (vgl. auch BGH 3 StR 749/52 vom 1. Oktober 1953 bei Dallinger MDR 1954, 17).
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
§ 259 StPO setzt ein einverständliches Zusammenwirken des Hehlers und des Diebes (oder sonstigen Vortäters) voraus (BGHSt 7, 134, 137). - BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
Die Übereinstimmung der "Tat" im Sinne des Eröffnungsbeschlusses - wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt - und im Sinne des Urteils ist gewahrt solange beiden derselbe geschichtliche Vorgang zugrunde liegt (BGH 1 StR 710/52 vom 13. Oktober 1953 bei Dallinger MDR 1954, 17). - RG, 19.12.1918 - I 615/18
Zur Frage des Gewahrsams an versteckten Sachen.
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 223/58
Dann würde es also an dem Merkmal des vom Vortäter abgeleiteten Besitzes fehlen und nur eine Verurteilung wegen Diebstahls (vgl. RGSt 53, 175) oder Unterschlagung in Frage kommen.